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Aktuell für Ärzte: KBV IT-Sicherheitsrichtlinie

Die KBV IT-Sicherheitsrichtline aus dem Jahr 2021 wurde im Jahr 2025 auf Basis des DigitalGesetzes nachgeschärft. Auf Praxisinhaber kommt eine noch höhere Verantwortung zu:

Spätestens zum 1. Oktober 2025 müssen Arztpraxen nachfolgende Basis-Anforderungen erfüllen:

  • Das Praxispersonal muss in den sicheren Umgang mit der Praxis-IT eingewiesen und sensibilisiert werden
  • Das Praxispersonal muss regelmäßig geschult werden, insbesondere zur eingesetzten Technik/IT
  • Das Praxispersonal sollte entsprechend seiner Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu Informationssicherheitsthemen geschult werden 
  • In der Praxis ist der Umgang mit Spam bei E-Mails zu regeln

Darüber hinaus gelten weiterhin die bereits seit 2021 bestehenden Anforderungen:

  • In der Praxis werden aktuelle Virenschutzprogramme eingesetzt
  • Nach der Nutzung eines Gerätes meldet sich die Person ab
  • Das interne Netzwerk ist anhand eines Netzplanes dokumentiert
  • Auf Endgeräten, zum Beispiel einem Praxisrechner, erfolgt eine regelmäßige Datensicherung, wobei in einem Plan festgelegt ist, welche Daten wie oft gesichert werden sollen
  • Für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden Updates zeitnah installiert und die Administrationsdaten sicher aufbewahrt  


Als IT-Systemhaus mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen möchten wir Sie unterstützen, den Sicherheitsanforderungen schnell und unkompliziert gerecht zu werden, um sich mit gutem Gefühl auf den Praxisbetrieb konzentrieren zu können.

Gemeinsam mit unserem renommierten Partner LANCOM bieten wir Ihnen maßgeschneiderte IT-Sicherheitsinfrastrukturlösungen zur Absicherung Ihres Praxisnetzwerks auf dem aktuellen Stand der Technik.

So erfüllen Sie proaktiv die gesetzlichen Anforderungen und minimieren Ihr Haftungsrisiko.

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Detaillierte Informationen zur KVB IT-Sicherheitsrichtlinie finden Sie auf der Website der KBV unter https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/it-sicherheit 

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